Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Bezahlung:

Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert uns die Arbeit und garantiert Ihnen einen freien Platz. Mit der Buchung und Fixierung eines Termins werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und MK-Canyoning. Die Reservierung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und wird schriftlich oder mündlich bestätigt. Die Bezahlung erfolgt im Vorhinein per Überweisung oder direkt vor Ort in Bar.

 

2. Versicherung:

Jeder Guide, der als Schluchtenführer für MK-Canyoning arbeitet, hat eine umfassende Haftpflichtversicherung. Im Übrigen sind die Teilnehmer durch den Veranstalter nicht versichert. Wir empfehlen Ihnen, für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz selbst zu sorgen.

 

3. Stornierung durch den Kunden:

Der Kunde hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abmeldung bis spätestens 30 Tage vor Programmbeginn entstehen keine Kosten. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, entstehen folgende Kosten:

Bei Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung bis 14 Tage vor Angebotsbeginn sind 25% des Angebotspreises zu bezahlen. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung fallen 50% des Angebotspreises an. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung 7 Tage oder weniger vor Beginn des Angebots fallen 100% des Angebotspreises zu Lasten des Kunden an. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Bei vorzeitigem Abbruch oder Unterbrechung der Veranstaltung des Kunden, kann keine Rückerstattung erfolgen.

 

4. Mangelnde Voraussetzungen:

Bei den Angeboten des Veranstalters MK-Canyoning kann jeder teilnehmen, der körperlich und geistig fit und gesund ist bzw. den Voraussetzungen gewachsen ist. Vor und während der Veranstaltung gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot! Der Leiter bzw. Guide ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollten diese offensichtlich / erkennbar den erforderlichen Voraussetzungen nicht gewachsen sein. In diesem Fall gelten die Bedingungen gemäß Punkt 3 - Stornierung durch den Kunden.

 

5. Stornierung durch den Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung:

Beteiligen sich an einem Angebot zu wenige Teilnehmer oder liegen andere Umstände vor (gefährliche Wetterbedingungen, Sicherheit, behördliche Maßnahmen oder anderweitige höhere Gewalt), die eine Durchführung des Angebotes verhindern, so kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Falls der Kunde auf keines der ihm angebotenen Ersatzangebote umbuchen will oder kann, werden ihm die geleisteten Zahlungen (abzüglich der schon beanspruchten Leistungen) zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

5a. Programmänderungen vor Beginn der Veranstaltung:

Unsere Angebote finden bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns vor, aus Gründen wie Schlechtwetter, Wasserstände, ungünstige Verhältnisse, Sicherheit, usw. das Programm zu ändern. Die Teilnehmer erklären sich durch ihre Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit diesem Umstand einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet bzw. Minderkosten zurückerstattet. Bei Programmänderungen bzw. Abbruch der Tour die aufgrund von mangelnder Konstitution, Konzentration und Kondition der Teilnehmer zustande kommen, werden keine Minderkosten zurückerstattet.

 

5b. Mindestteilnehmerzahl:

Bei ungenügender Teilnehmerzahl sind wir berechtigt, das Angebot abzusagen bzw. Ihnen ein anderes attraktives Angebot zu erstellen, bei dem sich schon mehrere Teilnehmer angemeldet haben. Wenn Sie dieses neue Angebot nicht wollen, erstatten wir Ihnen selbstverständlich Ihre schon geleisteten Bezahlungen in voller Höhe zurück. Wünschen Sie dennoch die Durchführung des Angebots, werden wir Ihnen ein neu errechnetes Angebot unterbreiten. Sind Sie mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden, so kommt ein neuer Vertrag zustande.

 

6. Haftung:

Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Angebote, sofern es sich um einen Ausfall von vereinbarten und zu erbringenden Leistungen oder um Änderungen handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Diese Gewährleistung gilt in jedem Fall nur bis zur Höhe des vereinbarten Angebotspreises und nur für den unmittelbaren Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden des Veranstalters oder einer Hilfsperson des Veranstalters verursacht worden sind. Für Eigenmächtigkeiten der Teilnehmer und Nichtbefolgung der Anweisungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung! Wir wollen ausdrücklich darauf hinweisen, dass jede Art von Bewegung in der Natur, speziell beim Canyoning, ein gewisses Risiko mit sich bringt. Mit der Buchung Ihres Angebotes bestätigen Sie Ihre weitgehende Eigenverantwortlichkeit und akzeptieren das Risiko.

 

7. Garantie:

Canyoning ist ein Outdoorsport und deswegen mit der Unberechenbarkeit der Naturgewalten verknüpft. Für Canyoningerfolge können wir folglich keine Garantie übernehmen. Der Schluchtenführer entscheidet alleine über die Machbarkeit oder den Abbruch einer Tour oder einer Veranstaltung zum Wohle der Teilnehmer.

 

8. Leihausrüstung:

Verlust oder Beschädigungen des Leihmaterial werden von MK-Canyoning in Rechnung gestellt. Das Material, das von uns zur freien Verfügung gestellt wird, wird von unseren Guides auf die einwandfreie Funktionsfähigkeit hin laufend überprüft. Für Unfälle aufgrund von nicht erkennbaren Mängeln am Material kann MK-Canyoning nicht haftbar gemacht werden.

 

9. Veranstalter:

Ist MK-Canyoning mit Sitz in Häselgehr – Bezirk Reutte in Tirol.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist Reutte/Tirol. Es wird österreichisches Recht vereinbart, so dass der Vertrag per Rechtswahl österreichischem Recht unterliegt.